Tyranidenkrieger in der Angriffsbewegung

  • Hi Mitschwärmer,
    ich bin auf ein (mir) neues Problem gestoßen.


    Meine Tyranidenkrieger-Rotten haben Sprungangriff. Jetzt wollte ich ein paar Marines im Nahkampf knacken, die ca. 9 Zoll entfernt im Wald standen.


    Zum Problem: Tyrakrieger erhalten durch Sprungangriff NICHT den Status von Bestien => Meine Krieger dürfen nur 3 Würfel (wegen -durch Deckung bewegen-) werfen und den höheren Wurf verwenden den sie NICHT verdoppeln dürfen (also max. 6 Zoll !! ). Dadurch wird ihnen die 12 Zoll Angriffsbewegung im Gelände einfach gestrichen, weil sie ja nur Infanterie ( Regelbuch S.264 ) mit 12 Zoll Angriffsbewegung sind und Infanterie diesen Bewegungswurf nicht verdoppeln darf. Dadurch habe ich keine Chance, die Imperatortreuen ins Jenseits zu schicken.


    Seit ich es nachgelesen habe, bin ich verunsichert. Wie handhabt ihr diese Problematik?
    Oder übersehe ich da ein kleines (oder großes) Detail?

  • du würfelst 3W6 und nimmst den höchsten mal 2
    (so wird es überall gehandhabt - zumindest auf allen turnieren auf denen ich gespielt habe)


    wenn man sich streng an die regeln hält kann man es auch so auslegen:
    unter sprung angriff steht das die kreatur eine angriffsbewegung von 12zoll hat.
    eine einschränkung für gelände wird nicht erwähnt... demnach müßte man überhaut nicht testen..


    oder variante2:
    im regelbuch ist eine einheitentabelle abgedruckt worin krieger unter bestien geführt werden.. (ok - veraltet aber es steht da)



    solche "dünnen" regelstellen gibt es viele..
    soll mir mal jemand zeigen das 2xsyn neuralfresser 100% erlaubt ist.

  • Alles klar, danke Duke. Dann ist das leckere Dosenfutter ab jetzt auch im Gelände nicht mehr vor meinen Kriegern sicher. Jammmm

  • naja das mir den sync.neurals bei den fexen is so ne sache überall wird er so gespielt und selbst auf der gw seite gibt es einen umbau für dieses tirchen ergo beweiss dafür das es 100%legal ist.

  • schwarm: Das reicht als Beweis leider nicht. Nur weils jeder tut, muss es noch lange nicht korrekt sein.
    (Ich sag nur dutzende Spielgruppen in denen ein TzeentchBiker 2+ Retter hat -.-)


    Schlüssigster Beweis:
    Regelbuch: Eine synchronisierte Waffe zählt beim Abfeuern als eine Waffe.
    Codex: Monströse Tyranidenkreaturen dürfen 2 Waffen abfeuern
    Carnifex kann 2 mal den sync. Neuralfresser ausrüsten.


    Ergo: Er kann ihn ausgerüstet haben, darf 2 Waffen abfeuern, nach Regelbuch auch 2 synchronisierte -> geht.


    Mehr kann wohl keiner bieten, aber ich find das eigentlich recht überzeugend.

  • Naja...ich bin zwar eigentlich eurer Meinung, aber:


    Zitat

    Regelbuch S. 30
    Eine Mönströse Kreatur, die zwei Fernkampf-Biowaffen desselben Typs trägt, behandlet sie als synchronisiert.


    Es gibt natürlich keine 2fach synch. Waffen, aber es ist eine Grauzone!

  • Im Regelbuxh steht zu Würfelwürfen auf Seite 5, dass man jeden Wurf nur 1 Mal wiederholen darf, egal welcher Art der Wiederholungswurf ist. Also kann es gar keine 2fach synchronisierten Waffen geben (bzw. es würde keinen Sinn machen). (Im Prinzip kann man synch. Neuralfresser auch schon als 2 FK-Biowaffen desselben Typs sehen...)