Läuterer und ihre Schusswaffen

  • Wie der Titel schon sagt, geht es um die Bewaffnung der Läuterer.


    Diese sind ja standardmäßig mit schw. Flammenwerfern ausgerüstet und sind halt Läufer.


    Laut Regelbuch, Seite 63 unten, können Läufer keine Waffen abfeuern, wenn sie sich weiter als 6 Zoll bewegt haben.
    Wie ist das in Einklang mit der Heiligen Wut zu bringen? Sie MÜSSEN ja immer volle Bewegungsweite plus W6 Zoll vorstürmen.


    Heißt das im Umkehrschluss, dass die Läuterer nie die Flammenwerfer abfeuern können, so lange sie mobil sind und immer vorstürmen müssen?


    Habe in den FaQ und Erratas nichts dazu gefunden (oder überlesen....)

  • Die FAQ bei den Hexenjägern ist sowiso so eine Sache für sich.


    Also ich verstehe die Heilige Wut als Zusatzbewegung ähnlich dem Sprinten. Daher bin ich der Meinug sie dürfen ihre Flammenwerfer trotzdem abfeuern.
    Die einzige Frage, die aus dem Wortlaut tatsächlich nicht erkennen lässt wann der Läuterer diese Zusatzbewegung bekommt? In der Bewegungsphase, Schusspahase oder in der Nahkampfphase?


    Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.


    Gruß
    Amatherasu

  • Mh.. wenn es wie Sprinten zählen würde, dürfen sie erst recht nicht feuern. Das dürfen sprintende Trupps nämlich nie, da die Sprintbewegung in der Schussphase stattfindet.


    Also dem Codex entnehm ich soweit dass er in der Bewegungsphase eine Gesamtbewegung ausführt von 6Zoll+Heilige Wut.


    Damit hätte er sich vor der Schussphase um mehr als 6 Zoll bewegt und dürfte damit laut Regelbuch nicht mehr feuern.


    Ich tipp mal darauf, dass die Tatsache irgendwie beim Umstieg auf die 4. Edi übersehen wurde - wäre echt ein Fall für die Errata, weil mir keine Situation einfällt, die die heilige Wut verhindern würde ausser ein lahmgelegt Ergebnis.


    Ähm.. kurze Frage noch dazu: Wenn ein einzelner Läuterer lahmgelegt wird und der Rest der Schwadron hat heilige Wut... muss man ihn dann zwangsweise aufgeben, da man sich mit dem Rest bewegen muss? oO

  • Naja den Fall hatten wir eigtl. noch nicht weil sie ja doch recht häufig hochgehen.


    Nun stellt sich die Frage wie wird das den bei Landspeeder- oder Piranhaschwadronen gehandhabt.


    Es wurden einige Sachen beim Übergang zur neuen Edition übersehen der Großinquisitor mit seinen Schergen ist da ja ein weiteres Beispiel.

  • Diese Frage hatte sich mir auch gestellt Grashaboras.
    Bin der Meinung, dass das/die lahmgelegten Fzge. dann aufgegeben werden müssen.
    Vom Fluff her würde es ja auch Sinn machen.


    Landspeeder und Piranhas braucht man ja nicht bewegen. Deshalb obliegt es in deren Fällen dem kontrollierenden Spieler. Ganz im Gegensatz zu den Läuterern.

  • Hm allerdings macht dieser Umstand die Läuterer nicht attraktiver, man bedenke noch den Nachteil offen, und die 11er Panzerung.
    Dadurch wird jedes andere Durchschlagsergebnis außer einer 1 und2 (bin mir grad nicht sicher mit der 2) automatisch solange sie nicht im Nahkampf sind zu einem zerstört Ergebnis.


    Zusammen mit dem Punkt, dass sie möglicherweise nicht feuern können wird das Preis Leistungsverhältnis immer schlechter und die Läuterer zu einem Punktegrab bzw. lohnenden Ziel für schwere Waffen.

  • Steht doch dran wegen dem Flammenwerfer im Codex das er den immer abfeuern darf.


    dachte offen erhöht bei den Schadenswurf +1?

  • Zitat

    Apokaliptyscher Tripper schrieb am 25.05.2007 15:19
    Steht doch dran wegen dem Flammenwerfer im Codex das er den immer abfeuern darf.


    Hm.. finde ich im Codex leider nicht. Ich seh nur ne Stelle wo steht, dass der Läuterer den Flamer immer abfeuern MUSS, wenn es möglich ist.


    Leider ist es aber nicht möglich, wenn er sich mehr als 6" bewegt [8] Wäre schon cool wenn das irgendwo noch anders steht - vielleicht hat ja jemand ne neuere Auflage...

  • Genau. Weder im Codex noch in den Erratas. Es steht dort lediglich, dass er sie abfeuern MUSS, wenn er dazu in der Lage ist. Riesen Unterschied.

  • aso ok dachte das zählt dann trotzdem hinzu. dann ist er ja noch schlächter als ich dachte